21,42 EUR für ein Datenleck

Ich habe auf einen Link von Christian Solmecke geklickt und bin nicht reich geworden!

Der Datenschutz ist in Europa, zum Glück, äußerst hoch. Geht etwas schief hat jede Person laut Art. 83 DSGVO „Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter“.

Wer viel YouTube schaut, kennt Christian Solmecke. Er ist Anwalt für Internet- und Medienrecht bei der Kanzlei WBS.LEGAL und er lädt mehrmals wöchentlich neue Videos mit rechtlichen Bewertungen zu aktuellen Themen hoch.

Immer wieder macht er dabei Werbung in eigener Sache um Schadenersatz für Datenlecks durchzusetzen. Doch funktioniert das tatsächlich?

Ich habe mich getraut und auf den „Checker“ geklickt. Denn ja, ich war beim Datenleck von Twitter (X) betroffen. Genau bei diesem Datenleck arbeitet Christian Solmecke mit dem Unternehmen RightNow Group zusammen, von denen man ohne Klage eine „Sofort Entschädigung“ erhält. Und je, es funktioniert…

Reich bin ich jetzt zwar nicht, denn es gab nur 21,42 EUR, aber mich hat ja auch vornehmlich der zugrundeliegende Prozess interessiert.

Schreibe einen Kommentar