Und zwar mehrfach. Zurecht?
Kennt ihr das Fahrgastrechte Formular der Deutsche Bahn? Wahrscheinlich ja, immerhin hat die Bahn (laut Statista) im Jahr 2023 fast 133 MEUR Entschädigungszahlungen geleistet.
Auf dem Formular gibt man unter anderem an:
– Datum
– Startbahnhof
– Zielbahnhof
– Angekommen am
– … mit Zug [ICE/IC/RE/etc.]
– … Zugnummer
– … tatsächlich Ankunft [Uhrzeit] (!)
– (und 5 weitere Angaben)
Doch nun habe ich einen Brief der DB Dialog GmbH erhalten mit folgender Frage.
„Um prüfen zu können, ob Sie im Rahmen der Fahrgastrechte Anspruch auf eine Entschädigung haben, benötigen wir folgende Angaben: Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte“
Kurios, die Angabe habe ich bereits auf dem Fahrgastrechte Formular gemacht. Außerdem noch kurioser, die Erstattung ist bereits auf mein Konto ausgezahlt worden.
Aber auch grundsätzlich stellt sich die Frage, wieso die Bahn ihre eigenen Ankunftszeiten nicht kennt, oder?
Eventuell lautet das Motto: Doppelt fragen hält besser?
Vielleicht bekomme ich ja die Erstattung ebenfalls doppelt ausbezahlt 🙂
Aber mal ehrlich, den Brief inklusive Versandkosten könnte man sich sparen. Auch Nachhaltigkeit lässt grüßen.