„Eine Fertigpackung darf auch keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihr tatsächlich enthalten ist, (…)“
so steht es zumindest im entsprechenden Wikipedia Artikel unter https://de.wikipedia.org/wiki/Füllmenge.
Das mit der Nettofüllmenge klappt anscheinend nicht immer :). Bei den Fotos handelt es sich um Fundstücke aus 2022.
Ein Aufdruck vom EWG-Zeichen „e“ ist übrigens nur dann zulässig, wenn das Produkt in Europa hergestellt und die Anforderungen aus der Fertigpackungsverordnung erfüllt sind. Das EWG-Zeichen garantiert also, dass ein Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zumindest in der Theorie :).
Lieber ALDI SÜD, Nachwiegen schadet bei Feta anscheinend nicht. 🙂
Euch allen einen schönen Abend!